Pflegefinanzierung
Ob zuhause in den eigenen vier Wänden (ambulant) oder in einem Alters- und Pflegezentrum (stationär): Kommt es zu einer Pflegesituation, werden die Kosten für die Pflege gemeinsam von der Krankenkasse, der Gemeinde und der Leistungsbezügerin, dem Leistungsbezüger getragen.
Für Einwohnerinnen und Einwohner
Bitte richten Sie Ihre Fragen zur Restfinanzierung direkt an die entsprechende Institution (Spitex-Organisation, selbständige Pflegefachperson oder Alters- und Pflegezentrum).
Die Gemeinde Dielsdorf arbeitet bei der Sicherstellung von Pflegeplätzen mit dem Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf zusammen.
Als ambulanter Bereich des Gesundheitszentrums Dielsdorf erbringt die Spitex Regional für die Gemeinde Dielsdorf und unsere Einwohnerinnen und Einwohner eine bedarfs- und fachgerechte sowie kundenorientierte Dienstleistung.
Für Institutionen
Bei Fragen zu den Abrechnungen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Soziales. Die verschiedenen Institutionen (Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen und selbständig erwerbende Pflegefachpersonen) rechnen direkt mit der Gemeinde Dielsdorf ab.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zur Pflegefinanzierung Kanton Zürich erhalten Sie direkt über die Website des Kantons Zürich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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860.1 | Pflegeversorgungskonzept Politische Gemeinde Dielsdorf | 27. Dezember 2011 |
860.2 | Leistungsvereinbarung Spitex Regional | 1. Januar 2017 |
870.1 | Leistungsvereinbarung über die Kostenbeiträge der Gemeinden des Zweckverbandes Langzeitpflege Bezirk Dielsdorf. Regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege Dielsdorf. | 1. Januar 2011 |