Wichtig | Die Bereitstellung von Gewerbekehricht kann auf zwei Arten erfolgen: Entsorgung mit Containermarken Zur offenen Bereitstellung von Kehricht aus Betrieben können Container verwendet werden. Diese Container werden nur geleert, wenn eine Containermarke angebracht ist. In diesem Fall müssen keine offiziellen Gebührensäcke verwendet werden. Die entsprechenden Container sind mit dem Kleber "Entleerung nur mit Containermarke" zu versehen. Entsorgung mit Gebührensäcken Wird Gewerbekehricht mit offiziellen Gebührensäcken der Interessengemeinschaft Kehrichtsackgebühr Züricher Unterland (IGKSG) zur Abfuhr bereitgestellt, gelten die Vorschriften wie beim Haushaltkehricht. Bezüglich Stoffe, die nicht in den Gewerbekehricht gelangen dürfen, gelten die gleichen Vorschriften, wie beim Haushaltkehricht. | |
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