Grosse Gegenstände, welche keiner Wiederverwertung zugeführt werden können und nicht in den Kehrichtsack oder in den Gewerbekehricht-Container (mit Containermarken) passen, werden an der Wertstoffsammelstelle "Retro Markt" getrennt gesammelt. Das brennbare Sperrgut wird der Kehrichtverbrennung zugeführt. So wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen und die im Material enthaltene Energie optimal genutzt wird.
Zum brennbaren Grob- und Sperrgut gehören:
- Bauplastik
- Campingmöbel aus Kunststoff
- Fensterrahmen
- Gummiboote
- Kunststoffboxen
- Modellflugzeuge
- Skis
- Surfbretter
- Teppiche
- Wellplastikplatten
- Plastiksäcke
Nicht zum brennbaren Grob- und Sperrgut gehören:
- Flüssigkeiten jeder Art
- Hauskehricht
- Kompostierbare Abfälle, Grüngut
- Gegenstände, die hauptsächlich aus Metall gefertigt sind
- Pneus und Räder
- Altöl
- Batterien
- Farben und Lacke
- Gift und Chemikalien
- Elektrogeräte, Elektro- und Elektronikmaterial
- Sprengkörper
- Leuchtstoffröhren / Sparlampen