Mineralische Stoffe, Bauschutt
Mineralische Stoffe und Bauschutt sind nicht brennbare Materialien und gehören weder in den Kehricht noch zum brennbaren Grob- und Sperrgut. Diese Stoffe sind nicht kompostierbar und dürfen deshalb auch nicht ins Grüngut gelangen.
Mineralische Stoffe und Bauschutt sind:
- Erde
- Glasgeschirr
- Keramik
- Porzellan
- Steingut
- Flachglas (ohne Fremdstoffe)
- Kristallglas
- Steine
- Tonwaren
- Ziegelsteine und Dachziegel
- Spiegel
Keine mineralischen Stoffe und Bauschutt sind:
- Kompostierbares Matieral und Material, welches verrottet
- Brennbare Stoffe
- Neon- und andere Leuchtstoffröhren, Glühbirnen und Stromsparlampen
- Altpapier und Karton
- Kunststoffe
- Metalle
- Verbund- und Füllstoffe
- Chemikalien und andere Sonderabfälle
- Spiegel
Wichtig | | Bauschutt darf keine brennbaren, kompostierbaren oder wiederverwertbaren Stoffe enthalten. Er bedarf einer sachgemässen Trennung und Verwertung - weshalb er ebenfalls getrennt entsorgt werden muss. |
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