Gut erhaltene Textilien und Kleider können wieder verwendet werden und gehören deshalb nicht in den Kehrichtsack. Es werden regelmässig Kleieersammlungen durchgeführt, wobei vor den Sammlungen von der organisierenden Institutionen jeweils jeder Haushaltung per Post ein besonderer Kleidersack zugestellt wird.
Zu Textilien und Altkleidern gehören:
- gute, saubere und tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleider
- Haushaltwäsche
- Tischwäsche
- Bettwäsche
- Vorhänge
- Federbetten und -kissen
- Gut erhaltene Schuhe
Nicht zu Textilien und Altkleidern gehören:
- Schnitt- und andere Textilabfälle
- schadhafte Skianzüge
- beschädigte Schuhe
- plastifizierte Bekleidungsstücke
- Nylonstrümpfe
- Skischuhe