PET (Polyethylenterephthalat) ist ein vollständig wieder verwertbarer Kunststoff. Getränke- und Lebensmittelverpackungen, welche mit dem PET-Signet bezeichnet sind, gehören deshalb nicht in den Kehricht, sondern sind der Wiederverwertung zuzuführen. Andere Kunststoffvepackungen, insbesondere Shampoo- und Badezusatz-Flacons, Speiseölflaschen usw. dürfen nicht in den PET-Containern deponiert werden. Ein grosser Teil der nicht mit dem PET-Signet bezeichneten Kunststoffverpackungen sind aus PVC (Polyvinylchlorid) hergestellt. PVC ist nicht problemlos zu verwerten und sollte deshalb nach Möglichkeit gemieden werden.
Angenommen werden:
- PET-Getränkeflaschen
- Alle Verpackungen, welche mit dem PET-Signet bezeichnet sind
Nicht angenommen werden:
- Shampoo- und Badezusatz-Flacons
- Speiseölflaschen
- Kunststoffflaschen ohne PET-Signet
- Glasflaschen und Glasabfälle
- Konserven- und Spraydosen
- Kehricht und andere Abfälle