Leuchtstoffröhren und Sparlampen enthalten Umweltschädigende Stoffe und dürfen deshalb nicht in den Kehricht gelangen. Wieder verwertbare Teile und Stoffe gehen zur Aufbereitung in die Glasindustrie oder in Edelmetallwerke; die Umweltschädigenden Stoffe werden umweltgerecht beseitigt.
Zu Leuchtstoffröhren und Sparlampen gehören:
- Neonröhren
- Fluoreszenzröhren
- Leuchtstoffröhren
- Stromsparlampen
- Quecksilberdampflampen
Nicht zu Leuchtstoffröhren und Sparlampen gehören:
- Normale Edison-Glühbirnen
- Taschenlampen- und Fahrrad-Glühbirnen
- Fahrzeugbeleuchtungs-Glühbirnen
- Halogenbeleuchtungskörper