Strassenreklame - Gesuch um temporäre Bewilligung

Das Anbringen von befristeten Plakaten oder Reklamen auf öffentlichem sowie privatem Grund ist gemäss Art. 99 i.V. mit Art. 95 der Eidg. Signalisationsverordnung (SSV) und nach Art. 20 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf bewilligungspflichtig.

Um eine Bewilligung zu erlangen, muss bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft das Gesuch für eine temporäre Strassenreklame mit den notwendigen Beilagen eingereicht werden. Beim Anbringen von Plakaten auf einem Privatgrund ist dem Gesuch zwingend das Einverständnis des Grundeigentümers beizulegen.

Das Gesuch ist mindestens vier Wochen im Voraus einzureichen.