Passbestellung / Kombi

Passbestellung / Kombi

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen keine solchen Anträge entgegen!

Die Abgabe der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) ohne vorherige Ausweisbeantragung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet sowie die persönliche Ausweisbeantragung im Passbüro ist nicht möglich!

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige). Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit.
Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
-                 Personenstandsausweis
-                 Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
-                 Nachweis der elterlichen Sorge
-                 Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
-                 Begründung für amtliche Ergänzungen
-                 Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss keine Foto mitgebracht werden. Es kann aber auf eigenen Wunsch eine digitale Foto auf USB-Stick mitgebracht werden, die den speziellen Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.

Die Ausstellungsfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden direkt mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet.

Provisorischer Pass

Der   provisorische   Pass   ist   persönlich   beim   kantonalen   Passbüro   zu   beantragen.   Eine
Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
-                 Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
-                 Nachweis der elterlichen Sorge
-                 Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
-                 Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe, die entwertet werden müssen (bei Verlust:
                  polizeiliche Verlustanzeigen)
Name
Bezug_von_Schweizer_Identitatskarte_Pass_und_Notpass.pdf Download 0 Bezug_von_Schweizer_Identitatskarte_Pass_und_Notpass.pdf