Adress- und Personenauskunft

Adress- und Personenauskunft

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister des Kantons Zürich (MERG) gibt Abteilung Einwohnerdienste einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessennachweis (§ 18 Abs. 1 MERG)
Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug

Auskunft mit Interessennachweis (§ 18 Abs. 2 MERG)
Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug, Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Die Anfrage ist schriftlich an die Abteilung Einwohnerdienste zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!