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Vormundschaftssekretariat| Adresse: | Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf | | Telefon: | 044 854 71 60 | | Telefax: | 044 854 71 75 | | E-Mail: | nando.nussbaumer@dielsdorf.ch | | Öffnungszeiten: | Mo 08.00 - 11.45 und 13.30 - 19.00 Uhr Di - Do 08.00 - 11.45 und 13.30 - 16.00 Uhr Fr 07.30 - 13.30 Uhr |
Wenn Erwachsene in die Lage geraten, dass sie ihre Interessen (persönliche und finanzielle Angelegenheiten) nicht mehr wahrnehmen können, stellt die Vormundschaftsbehörde der betroffenen Person jemanden zur Seite (einen Beistand, Beirat oder Vormund), der sie vertreten und ihre Interessen wahrnehmen kann. An sich ist es die Aufgabe der Eltern, für ihre Kinder zu sorgen und für ihr Wohl besorgt zu sein. Es gibt jedoch Situationen, in denen dies nicht oder zuwenig geschieht, und das Wohl des Kindes dadurch gefährdet ist. In diesen Fällen ist die Vormundschaftsbehörde berechtigt und verpflichtet, sich für die Kinder einzusetzen und nötigenfalls mit vormundschaftlichen Massnahmen einzuschreiten.

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