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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir den Wegzug in unserem Einwohner- und Steuerregister verarbeiten können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter persönlich abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

Die Abmeldung ist kostenlos.

Verantwortlich Telefon Preis
Mäder, Myrtha 044 854 71 30 gratis

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