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Abmeldung Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir den Wegzug in unserem Einwohner- und Steuerregister verarbeiten können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter persönlich abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: - Ausländerausweis
- Reisepass
Die Abmeldung ist kostenlos.

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