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Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Wenn Sie sich im Verkehr mit Notariaten, Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie direkt bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen. Wir bitten Sie, dazu einen Personalausweis mitzunehmen.

Verantwortlich Telefon Preis
Mäder, Myrtha 044 854 71 30 30.00

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