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Anerkennung

Zuständiges Amt:Zivilstandsamt/Kreiszivilstandsamt

Bei Kindern, welche nur zur Mutter in einem Kindesverhältnis stehen, d.H. wenn die leiblichen Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, beurkundet das Zivilstandsamt die Anerkennung der Vaterschaft. Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt, bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz, erfolgen.

Erforderliche Urkunden für die Anerkennung

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente bei einer Anerkennung.
DokumenteMerkblatt_Anerkennung_Ausland.pdf (pdf, 34.1 kB)
Merkblatt_Anerkennung_Schweiz.pdf (pdf, 36.0 kB)

Verantwortlich Telefon
Zivilstandsamt/Kreiszivilstandsamt 044 854 71 80

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