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Pilzkontrolle
 Wichtige Infos für Pilzsammler: Beachten Sie die kantonale Pilzschutzverordnung des Kantons Zürich vom 23. März 1983: §2 Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. §5 Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden. Wichtige Regeln, die beim Pilzsammeln eingehalten werden sollten: - Verwenden sie zum Pilzsammeln keine Plastiksäcke, sondern Körbe
- Bringen sie das gesamte Sammelgut zur Kontrolle
- Pflücken Sie keine Bruchstücke, sondern nur ganze Pilze mit den typischen Merkmalen
- Ganz junge oder alte Pilze sowie madige oder von Ungeziefer angefressene Exemplare sind als Speisepilze wertlos, also stehen lassen
- Die Pilzschutzverordnung vebietet das wahllose Einsammeln von Pilzen. Bei grober Verletzung der Bestimmungen sind die Kontrolleure berechtigt, das ganze Sammelgut zu vernichten.
Pilzkontrolle Stadel Kontroll-Lokal Altes Gemeindehaus Stadel, 1. Stock Zürcherstrasse 8, 8174 Stadel Herr H. Rafreider Öffnungszeiten nach den Sommerferien bis Ende Oktober jeweils jeden: Mittwoch von 18.00 bis 19.00 Uhr Samstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Sonntag von 17.00 bis 18.00 Uhr (In der übrigen Zeit kann der Kontrolleur nach telefonischer Vereinbarung beansprucht werden.) Pilzkontrolle Regensdorf Kontroll-Lokal Gemeinschaftszentrum Roos (Werkatelier), Roosstrasse 40, 8105 Regensdorf Frau U. Huber Öffnungszeiten nach den Sommerferien bis Ende Oktober, jeden Mittwoch und Sonntag von 17.30 bis 18.30 Uhr (Bei Fragen ausserhalb der Öffnungszeiten erteilt die Pilzkontrolleurin, Ursula Huber, Tel. 044 856 17 35, E-Mail urhuber@dplanet.ch, gerne Auskunft) Die Pilzkontrolle ist für die EinwohnerInnen der angeschlossenen Gemeinden (Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederhasli, Otelfingen und Regensdorf) gebührenfrei. Von den übrigen Pilzsammlern wird eine Kontrollgebühr erhoben.

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