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Adress- und Personenauskunft

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Gemäss Datenschutzgesetz vom 1. Januar 1995 dürfen Adress- und Personenauskünfte nur auf schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet werden.

Adressauskunft, ohne Interessennachweis, Fr. 10.00
(beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsort, Zu- und Wegzugsdatum)

Adressauskunft/Personenauskunft, mit Interessennachweis, Fr. 20.00
(beinhaltet zusätzlich Zu- und Wegzugsadresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort)

Es werden keine telefonische Auskünfte erteilt!

Verantwortlich Telefon
Mäder, Myrtha 044 854 71 30

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