Vermietung Waldhütte, Büchihaus, Gemeindehauskeller
WALDHÜTTE BERG (beim Gamis-Weiher) Anspruchsberechtigung Anspruch haben ortsansässige Firmen, ortsansässige Vereine und Privatpersonen mit Wohnsitz in Dielsdorf. Ausgeschlossen ist die Benützung zu kommerziellen Zwecken und die Weitervermietung an Dritte. Zuwiderhandlungen können Konventionalstrafen bis CHF 500.00 nach sich ziehen. Die Waldhütte steht nur an Wochenenden und nur für einen Anlass zur Verfügung (Freitag oder Samstag) und beschränkt sich auf maximal 30 Vermietungen pro Kalenderjahr. Die Forstvorständin kann Ausnahmen bewilligen. Reservationen Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen (frühestens 3 Monate vor dem Anlass). Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig. Benützungsvertrag Waldhütte BÜECHIHAUS Benützungsrechte Benützungsrechte können ausschliesslich Ortsvereine oder öffentliche Organisationen/Institutionen mit Sitz in Dielsdorf erlangen. Reservationen Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen. Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig. Benützungsvertrag Büechihaus GEMEINDEHAUSKELLER ALTES GEMEINDEHAUS Benützungsrechte Benützungsrechte können in der Regel nur von Ortsvereinen oder öffentlichen Organisationen und Institutionen mit Sitz in Dielsdorf erlangt werden. Ausnahmsweise sind private Anlässe aber zugelassen, soweit sie weder kommerzielle Zwecke noch reine Unterhaltungszwecke verfolgen. Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindeschreiber. Reservationen Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen. Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig. Benützungsvertrag Gemeindehauskeller Mehrzweckhalle Früebli Reservationen für die Mehrzweckhalle Früebli nimmt das Primarschulsekretariat entgegen. Reglement für die Benützung der Mehrzweckhalle Früebli Hausordnung für die Schul- und Kindergartenanlagen der PS
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MIETPREISE FÜR MOBILE EINRICHTUNGEN DER POLITISCHEN GEMEINDE DIELSDORF
| Feststuhlungen (40 Stück à 5m/10 Stück à 4m) Foto Feststuhlung | | Ortsansässige und auswärtige Personen, Firmen und Institutionen | Fr. | 15.00 | | Ortsansässige Vereine | Fr. | 5.00 |
5m Garnitur 18-20 Personen / 4m Garnitur 14-16 Personen, Breite 1.45m | Grill-Roste | | Grill-Roste 1m x 1/2m, ohne Kohle | Fr. | 10.00 | | Reinigung pro Stunde | Fr. | 58.00 |
| Marktstände (15 Stück) | | Auswärtige Personen, Firmen, Vereine und Institutionen | Fr. | 20.00 | | Ortsansässige Vereine und Personen | Fr. | 15.00 |
| Lautsprecheranlage (1 Stück) | | Ortsansässige Vereine, öffentliche und gemeinnützige Institutionen in öffentlichen Gebäuden | Fr. | 30.00 | | Ortsansässige Vereine, öffentliche und gemeinnützige Institutionen ausserhalb öffentlicher Gebäude | Fr. | 50.00 | | Andere ortsansässige oder auswärtige Benützer in öffentlichen Gebäuden | Fr. | 50.00 | | Andere ortsansässige oder auswärtige Benützer ausserhalb öffentlicher Gebäude | Fr. | 100.00 |
| Buffettische (12 Stück/70 cm x 3 m) | | Ortsansässige Personen, Firmen und Institutionen | Fr. | 10.00 | | Ortsansässige Vereine | Fr. | 5.00 | | Auswärtige Personen, Firmen, Vereine und Institutionen | Fr. | 10.00 |
| Allgemeine Transportkosten | | Im Dorf | Fr. | 30.00 | | Auswärtige | | Nach Aufwand |
Für die Vermietung der mobilen Einrichtungen der Politischen Gemeinde ist die Finanzverwaltung verantwortlich. Herr Heinz Plattner, Tel. 044 854 71 50, finanzverwaltung@dielsdorf.ch FAMILIENGÄRTEN | Gebührentarif Pacht Familiengärten | | Jährlicher Pachtzins | Fr. | | 0,50 ar | 30.00 | | 0,75 ar | 40.00 | | 1,00 ar | 50.00 | | 1,30 ar | 60.00 | | 1,50 ar | 75.00 | | 2,00 ar | 100.00 | | Depot pro Platz (unverzinsbar) | 200.00 |
Für die Vermietung der Familiengärten der Politischen Gemeinde ist die Finanzverwaltung verantwortlich. Herr Heinz Plattner, Tel. 044 854 71 50, finanzverwaltung@dielsdorf.ch
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