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Vermietung Waldhütte, Büchihaus, Gemeindehauskeller



WALDHÜTTE BERG (beim Gamis-Weiher)

Anspruchsberechtigung
Anspruch haben ortsansässige Firmen, ortsansässige Vereine und Privatpersonen mit Wohnsitz in Dielsdorf. Ausgeschlossen ist die Benützung zu kommerziellen Zwecken und die Weitervermietung an Dritte. Zuwiderhandlungen können Konventionalstrafen bis CHF 500.00 nach sich ziehen.

Die Waldhütte steht nur an Wochenenden und nur für einen Anlass zur Verfügung (Freitag oder Samstag) und beschränkt sich auf maximal 30 Vermietungen pro Kalenderjahr. Die Forstvorständin kann Ausnahmen bewilligen.

Reservationen
Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen (frühestens 3 Monate vor dem Anlass). Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig.

Benützungsvertrag Waldhütte

BÜECHIHAUS

Benützungsrechte
Benützungsrechte können ausschliesslich Ortsvereine oder öffentliche Organisationen/Institutionen mit Sitz in Dielsdorf erlangen.

Reservationen
Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen. Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig.

Benützungsvertrag Büechihaus

GEMEINDEHAUSKELLER ALTES GEMEINDEHAUS

Benützungsrechte
Benützungsrechte können in der Regel nur von Ortsvereinen oder öffentlichen Organisationen und Institutionen mit Sitz in Dielsdorf erlangt werden. Ausnahmsweise sind private Anlässe aber zugelassen, soweit sie weder kommerzielle Zwecke noch reine Unterhaltungszwecke verfolgen. Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindeschreiber.

Reservationen
Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung Dielsdorf (Einwohnerkontrolle) entgegen. Bei der Anmeldung wird ein Benützungsvertrag abgeschlossen und die Benützungsgebühr fällig.

Benützungsvertrag Gemeindehauskeller

Mehrzweckhalle Früebli
Reservationen für die Mehrzweckhalle Früebli nimmt das Primarschulsekretariat entgegen.

Reglement für die Benützung der Mehrzweckhalle Früebli
Hausordnung für die Schul- und Kindergartenanlagen der PS

 

MIETPREISE FÜR MOBILE EINRICHTUNGEN DER POLITISCHEN GEMEINDE DIELSDORF



Feststuhlungen (40 Stück à 5m/10 Stück à 4m)                         Foto Feststuhlung
Ortsansässige und auswärtige Personen, Firmen und InstitutionenFr.10.00
Ortsansässige VereineFr.10.00
AuswärtigeFr.20.00


5m Garnitur 18-20 Personen / 4m Garnitur 14-16 Personen, Breite 1.45m
Feststuhlungen
Grill-Roste
Grill-Roste 1m x 1/2m, ohne KohleFr.20.00
Reinigung pro StundeFr.60.00




Marktstände (10 Stück)
Auswärtige Personen, Firmen, Vereine und InstitutionenFr.20.00
Ortsansässige Vereine und PersonenFr.10.00


Marktstände



Lautsprecheranlage (1 Stück)
Ortsansässige Vereine, öffentliche und gemeinnützige Institutionen in öffentlichen GebäudenFr.30.00
Ortsansässige Vereine, öffentliche und gemeinnützige Institutionen ausserhalb öffentlicher GebäudeFr.50.00
Andere ortsansässige oder auswärtige Benützer in öffentlichen GebäudenFr.50.00
Andere ortsansässige oder auswärtige Benützer ausserhalb öffentlicher GebäudeFr.100.00



Buffettische (12 Stück/70 cm x 3 m)
Ortsansässige Personen, Firmen und InstitutionenFr.10.00
Ortsansässige VereineFr.10.00
Auswärtige Personen, Firmen, Vereine und InstitutionenFr.20.00


Buffettische



Allgemeine Transportkosten
Im DorfFr.30.00
Auswärtige Nach Aufwand



Für die Vermietung der mobilen Einrichtungen der Politischen Gemeinde ist die Finanzverwaltung verantwortlich. Frau Simone Poser, Tel. 044 854 71 50, finanzverwaltung@dielsdorf.ch

FAMILIENGÄRTEN
Gebührentarif Pacht Familiengärten
Jährlicher PachtzinsFr.
0,50 ar30.00
0,75 ar40.00
1,00 ar50.00
1,30 ar60.00
1,50 ar75.00
2,00 ar100.00
Depot pro Platz (unverzinsbar)200.00



Für die Vermietung der Familiengärten der Politischen Gemeinde ist die Finanzverwaltung verantwortlich. Herr Daniel Rubli, Tel. 044 854 71 50, finanzverwaltung@dielsdorf.ch