Gewerbekehricht

Der Gewerbekehricht muss in der Zusammensetzung dem Haushaltkehricht entsprechen. Deshalb gilt auch hier, dass wiederverwertbare Stoffe und Sonderabfälle gesondert entsorgt und einer sachgemässen Entsorgung zugeführt werden müssen.

Wichtig

Die Bereitstellung von Gewerbekehricht kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Entsorgung mit Containermarken

Zur offenen Bereitstellung von Kehricht aus Betrieben können Container verwendet werden. Diese Container werden nur geleert, wenn eine Containermarke angebracht ist. In diesem Fall müssen keine offiziellen Gebührensäcke verwendet werden. Die entsprechenden Container sind mit dem Kleber «Entleerung nur mit Containermarke» zu versehen (erhältlich bei der Abteilung Einwohnerdienste Dielsdorf ).

  • Entsorgung mit Gebührensäcken

Wird Gewerbekehricht mit offiziellen Gebührensäcken der Interessengemeinschaft Kehrichtsackgebühr Zürcher Unterland (IGKSG) zur Abfuhr bereitgestellt, gelten die gleichen Vorschriften wie bei Haushaltkehricht.

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