Informationen zur Eheschliessung

Das Zivilstandsamt Dielsdorf ist für die Ehevorbereitungsverfahren aller im Zivilstandskreis Dielsdorf wohnhaften Personen zuständig.

Vorbereitung der Eheschliessung

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Ehevorbereitungsverfahren genannt. Die Verlobten wenden sich persönlich an das für den Wohnort der Verlobten zuständige Zivilstandsamt und stellen das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung.

Das Zivilstandsamt prüft, ob die Verlobten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllen und ob der Trauung kein rechtliches Hindernis entgegensteht. Nach der abgeschlossenen Prüfung kann der Trautermin festgelegt werden.

Dokumente

Da die benötigten Dokumente von Fall zu Fall variieren, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir bitten Sie, zu beachten, dass die Dokumente nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Ausländischen Staatsangehörigen empfehlen wir, sich frühzeitig um die Beschaffung der Dokumente zu kümmern, da die Beschaffungszeit in diversen Ländern sehr lang ist und die Dokumente eventuell noch übersetzt und/oder beglaubigt werden müssen.

Namensführung

Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Namensführung bei der Eheschliessung.

Merkblätter vom Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen EAZW zur Namensführung finden Sie hier

Dolmetscher

Falls sich eine der Verlobten nicht in der Amtssprache Deutsch verständigen kann, muss bei einer Amtshandlung die Verständigung gewährleistet werden. Die Kosten sind von den beteiligten Privaten zu tragen. (Art. 3 Abs. 2 ZStV).

Für die Amtshandlung wird eine dolmetschende Person vom Sprachdienstleistungsverzeichnis vom Obergericht des Kantons Zürich durch das Zivilstandsamt Dielsdorf aufgeboten.

Trauungsermächtigung

Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens können sich die Verlobten innert 3 Monaten trauen lassen. Wünschen die Verlobten auf einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt dasjenige Zivilstandsamt, welches das Vorbereitungsverfahren durchgeführt hat, den Verlobten eine Trauungsermächtigung aus. Mit dieser kann der Trautermin auf dem gewünschten Zivilstandsamt vereinbart werden.

Trauung

Trauungen mit zeremoniellem Teil finden jeweils am Donnerstag, Freitag und an ausgewählten Samstagen statt.

Der Termin für die Heirat an einem Donnerstag oder Freitag kann frühestens 12 Monate vor dem gewünschten Datum reserviert werden.

Ein Samstagstermin kann ab dem Zeitpunkt der Publikation reserviert werden.

Der Termin für die Trauung wird erst definitiv bestätigt, wenn das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen ist.

Zur Trauung haben die Verlobten zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen.

Familienausweis

Im Anschluss an die Ziviltrauung wird dem Paar, falls gewünscht, der Familienausweis abgegeben. Er dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Familienstand.

Bürgerrecht

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes. Ausländerinnen oder Ausländer erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit einem schweizerischen Staatsangehörigen. Ebenso wenig verlieren Schweizerinnen und Schweizer das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen.

Name
Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung.pdf Download 0 Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung.pdf
Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV, SR 172.042.110).pdf Download 1 Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV, SR 172.042.110).pdf