Steuererklärung

Die Steuererklärung wird Ihnen bis spätestens 31. Januar vom Gemeindesteueramt zugestellt. Steuerpflichtig ohne Ausnahmen sind sämtliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Dielsdorf, welche über das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung C verfügen. Sollte Ihnen kein Steuererklärungsformular (bzw. Zugangsdaten für Online-Steuererklärung) zugestellt worden sein, sind Sie verpflichtet, dies dem Steueramt zu melden.

Eine Steuerpflicht besteht zudem für Personen ohne Wohnsitz im Kanton Zürich, welche in Dielsdorf Grundstücke besitzen oder Betriebsstätten unterhalten. Bei Wohnsitz innerhalb der Schweiz genügt die Einreichung einer Kopie der Steuererklärung, welche im Wohnsitzkanton eingereicht wurde.

Ausländische Einwohner, welche die Niederlassungsbewilligung C nicht besitzen, unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. In welchen Fällen eine Steuererklärung einzureichen ist bzw. auf Antrag ausgefüllt werden kann, wird im Dienst Quellensteuer beschrieben.

Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März einzureichen, für Selbständigerwerbende gilt die Frist bis 30. September.

Gesuche um Fristerstreckung sind vor Ablauf der Frist dem Gemeindesteueramt einzureichen. Bitte verwenden Sie die Online-Lösung eFrist, Sie erhalten umgehend eine Bestätigung über die Gewährung Ihres Antrages. Register-Nr. und Passwort können Sie dem Hauptformular der Steuererklärung bzw. unserem Schreiben des Zustellcodes entnehmen.

Ab Steuerperiode 2020 können Sie die Steuererklärung komplett elektronisch einreichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung online einzureichen. Das hat folgende Vorteile für Sie:

  • unterschriftsfreie Einreichung
  • elektronische Übermittlung der Beilagen
  • Import der Vorjahresdaten
  • überall verfügbar
  • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
  • kein Papierverbrauch
  • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen


Das Ausfüllen ist selbstverständlich nach wie vor von Hand oder mit der Software PrivateTax möglich. Wir bitten Sie, die auf diesem Weg erstellte Steuererklärung inkl. Unterschrift und Beilagen direkt dem Scan Center Zürich einzureichen, eine Verarbeitung durch das Steueramt ist erst nach dem vollständigen Scanning aller eingereichten Dokumente möglich.

Sollten Sie weitere Formulare benötigen, erhalten Sie diese beim Gemeindesteueramt oder online auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Das Steuererklärungsverfahren für juristische Personen wird durch das Kantonale Steueramt Zürich durchgeführt.

Folgen der Nichteinreichung der Steuererklärung

  • Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen
  • Ordnungsbusse wegen Verletzung einer Verfahrenspflicht
  • Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren bei Unterlassung einer Einsprache gegen eine zu tiefe Ermessenseinschätzung


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