Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV / IV wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Damit Ihr Anspruch schnellstmöglich geprüft werden kann, bitten wir Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV grundsätzlich ab jenem Monat geprüft wird, in welchem das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bei der Durchführungsstelle eintrifft.

Wenn Sie über ein Vermögen von mehr als Fr. 100'000.- verfügen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei Fr. 200'000.-, für Kinder bei Fr. 50'000.-. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Die Gemeinde Niederhasli führt die Anspruchsprüfung und Berechnung der Zusatzleistungen für die Gemeinde Dielsdorf durch.

Kontakt

Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV
Dorfstrasse 17
8155 Niederhasli
Tel. 043 411 22 80
Fax 043 411 22 90
zusatzleistungen@niederhasli.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag

08.30 - 11.30 Uhr / nachmittags geschlossen

Mittwoch + Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr

Freitag

07.00 - 13.30 Uhr (durchgehend)