Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch, diejenigen der eidgenössischen Vorlagen unter  www.admin.ch.

"VoteInfo" - Die App für Abstimmungen
Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
 

Urne Öffnungszeiten

  • Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr im Gemeindehaus Dielsdorf
  • Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste während den ordentlichen Öffnungszeiten.

 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis in jedem Fall.
  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nach Möglichkeit nicht.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste gegen Vorweisen eines Personalausweises (Identitätskarte oder Pass) persönlich abholen.

Brieflich abstimmen

Persönliche Stimmabgabe an der Urne:

  • Beachten Sie die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeiten zur vorzeitigen Stimmabgabe am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeindeverwaltung
  • Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne.

Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens 2 Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das graue Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Für jede stimmberechtigte Person ist ein eigenes Kuvert zu verwenden.
  • Sie können das vorfrankierte Antwortkuvert per Post schicken, während den Öffnungszeiten bei der Gemeinde abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
  • Das vollständige Couvert muss spätestens bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage). Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.