Aufhebung Signalisation, Niederhaslistrasse, Teilstück zwischen der Industrie- und der Rudolf-Maag-Strasse
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Dielsdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Niederhaslistrasse, Teilstück zwischen der Industrie- und der Rudolf-Maag-Strasse
Aufgrund der aktuellen Quartierentwicklung wird das bestehende Durchfahrtsverbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet, dauerhaft aufgehoben.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der bezeichneten Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publikationsfrist Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 09.02.2026