Aufhebung Signalisation, Niederhaslistrasse, Teilstück zwischen der Industrie- und der Rudolf-Maag-Strasse

9. Januar 2026

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Dielsdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Niederhaslistrasse, Teilstück zwischen der Industrie- und der Rudolf-Maag-Strasse

Aufgrund der aktuellen Quartierentwicklung wird das bestehende Durchfahrtsverbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet, dauerhaft aufgehoben.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der bezeichneten Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publikationsfrist Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 09.02.2026