Entlassung aus dem kommunalen Inventar der möglichen Schutzobjekte (Inventar Nr.: 7), Vorderer Breistelweg 2, 8157 Dielsdorf
Der Gemeinderat Dielsdorf hat an der Sitzung vom 13.04.2026 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grundlage des Gutachtens vom 12.06.2025 wird das Wohnhaus, Vorderer Breistelweg 2, 8157 Dielsdorf, Kat.Nr. 1817, aus dem Inventar der möglichen Schutzobjekte entlassen.
Der Beschluss des Gemeinderats sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Bau und Werke Dielsdorf, Gemeindeverwaltung, Mühlestrasse 4, Schalter im 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Bau und Werke Dielsdorf