Revision Weisung über den Ausgabenvollzug der Politischen Gemeinde Dielsdorf.

10. Juli 2026

Der Gemeinderat hat am 06.07.2026 folgenden Entscheid gefällt:

Revision Weisung über den Ausgabenvollzug der Politischen Gemeinde Dielsdorf.

Der Gemeinderat Dielsdorf hat am 06.07.2026 die Revision der Weisung über den Ausgabenvollzug per 01.07.2026 erlassen. Sie konkretisiert die Finanzbefugnisse gemäss Gemeindeordnung, regelt das Visieren von Buchhaltungsbelegen und gibt einen Überblick über die kantonalen Schwellenwerte bei Submissionen sowie das entsprechende Verfahren.

Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Dielsdorf

Publikationsdatum: 10.07.2026