Bewilligung von temporärer Strassenreklame. Festsetzung Bewilligungsverfahren.
Der Gemeinderat hat am 17.08.2026 folgenden Entscheid gefällt:
Bewilligung von temporärer Strassenreklame. Festsetzung Bewilligungsverfahren.
Die Richtlinien zu temporären Strassenreklamen auf dem Gemeindegebiet Dielsdorf werden wie folgt festgesetzt.
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Ortsvereine |
Auswärtige Vereine |
Dielsdorfer Gewerbe/ |
Auswärtiges Gewerbe/ |
Kommerzielle Werbung |
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Gemeindegrundstück |
Bewilligung |
kein Anspruch |
Bewilligung |
kein Anspruch |
Für Anlässe in Dielsdorf, Bewilligung erforderlich |
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Öffentlicher Grund |
Der öffentliche Grund wird für temporäre Strassenreklame nicht zur Verfügung gestellt. |
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Privatgrundstück |
schriftliche |
schriftliche |
schriftliche |
schriftliche |
schriftliche |
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Maximaldauer pro Veranstaltung oder pro Jahr für weitere Werbung (z.B. Firmen) |
4 Wochen |
4 Wochen |
4 Wochen |
4 Wochen |
4 Wochen |
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Gebühr pro |
gemäss geltendem Gebührentarif der Gemeinde Dielsdorf |
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Das Aufstellen und Anbringen von Werbeplakaten im Zusammenhang mit Wahlwerbung wird, während den jeweils durch die Statthalterämter definierten Zeiträume temporär und formlos toleriert. Das Aufstellen der Wahlplakate bedarf trotz einer formlosen Tolerierung einer Einwilligung der privaten Grundeigentürmer. Für weitere Abstimmungswerbung gelten die Regelungen gemäss der Rubrik «Kommerzielle Werbung».
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Dielsdorf
Publikation vom: 21.08.2026