Aufhebung absolutes Feuerverbot im Siedlungsgebiet ab Freitag, 28.08.2026, 12.00 Uhr

28. August 2026

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Bereits seit 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, gilt im gesamten Kanton ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe – die Waldbrandgefahr ist aktuell immer noch hoch. Ausserhalb des Waldes hat sich die Lage etwas entspannt, auch wenn die Wasserdefizite im Boden noch nicht ausgeglichen sind.

Aufgrund der bereits aufgetretenen und noch zu erwartenden Niederschläge und der deutlich tieferen Temperaturen hebt die Gemeinde Dielsdorf das Feuerverbot im Siedlungsgebiet ab Freitag, 28. August 2026 12.00 Uhr auf.

Wichtig: Im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern ab Waldrand gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Offenes Feuer ist in diesem Bereich weiterhin (auch in offiziellen Feuerstellen) verboten!

Wir bitten Sie weiterhin grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer walten zu lassen, da die Trockenheit noch nicht vollständig überwunden ist.

  • Grill- und Feuerstellen müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund platziert werden.
  • Feuer und Glut sind jederzeit zu beaufsichtigen.
  • Funkenflug ist unbedingt zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind oder akuter Brandgefahr ist auf offenes Feuer im Freien zu verzichten

Bitte beachten Sie den angefügten Flyer.

Gemeinderat Dielsdorf

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