Anordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Dielsdorf für den Rest der Amtsdauer 2026-2030

16. Oktober 2026
 
  1. Der Bezirksrat Dielsdorf hat Roberta Schlindwein, Mitglied des Gemeinderates Dielsdorf, auf ihr Gesuch hin und mit Beschluss vom 30.09.2026 unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31.12.2026 aus dem Amt entlassen.

    Dadurch ist in der Politischen Gemeinde Dielsdorf folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2026 – 2030 vorzunehmen: 

    1 Mitglied des Gemeinderates Dielsdorf
     
  2. Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften gemäss der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf, des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR).
     
  3. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dielsdorf hat. Für jede vorgeschlagene Person sind zwingend Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit anzugeben sowie der Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat. Hinzugefügt werden kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden.
     
  4. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Dielsdorf unterzeichnet sein müssen, sind beim Gemeinderat Dielsdorf (wahlleitende Behörde), c/o Abteilung Präsidiales und Gesellschaft Dielsdorf, 1. OG, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, bis spätestens 25.11.2026, 16.00 Uhr, einzureichen (eine Übergabe an die Schweizerische Post reicht zur Wahrung der Frist nicht aus). Die Unterzeichner/-innen von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre handschriftliche Unterschrift hinzu. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
     
  5. Formulare für Wahlvorschläge können auf www.dielsdorf.ch und der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, bezogen werden.
     
  6. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 27.11.2026 bis 04.12.2026, 13.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
     
  7. Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Anzahl der vorgeschlagenen Personen die Anzahl der zu besetzenden Stellen (vorliegend eine Stelle) nach Ablauf der zweiten Vorschlagsfrist von 7 Tagen nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54a GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.
     
  8. Sofern eine Urnenwahl durchzuführen ist, findet der erste Wahlgang statt am Sonntag, 28.02.2027. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist vorgesehen für Sonntag, 06.06.2027. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 GPR).
     
  9. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
     

Gemeinderat Dielsdorf

Publikationsdatum: 16.10.2026

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2026-10-16. Wahlvorschlagsformular. (PDF, 295 kB) Download 0 2026-10-16. Wahlvorschlagsformular.