Dauernde Verkehrsanordnung, Tempo 30 Zone (Zone 2)
Auf Antrag der Gemeinde Dielsdorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Zone 2
- Bahnhofweg, Kat.Nr. 1405
- Hinterdorfstrasse, Kat.Nr. 1846, 1897
- Hofackerstrasse, Kat.Nr. 463
- Im Bahnhofgarten, Kat.Nr. 1972
- Kronenstrasse, Kat.Nr. 1899
- Leuenpungertstrasse, Kat.Nr. 1413, 2147
- Leuenpungertweg, Kat.Nr. 1405
- Schickenstrasse, Kat.Nr. 455, 630
- Schickenweg, Kat.Nr. 431
- Wingertliweg, Kat.Nr. 445, 578, 651
Im Zusammenhang mit der Zone 2:
Aufhebung «Kein Vortritt» bei der Einmündung Hinterdorfstrasse/Kronenstrasse. Neu gilt Rechtsvortritt.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.11.2026
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verfügung Verkehrsanordnung Kantonspolizei (PDF, 145 kB) | Download | 0 | Verfügung Verkehrsanordnung Kantonspolizei |
| Verfügung Aufhebung Vortrittsregelung Kantonspolizei (PDF, 154 kB) | Download | 1 | Verfügung Aufhebung Vortrittsregelung Kantonspolizei |
| Übersicht Strassen Zone 2 (PDF, 2.43 MB) | Download | 2 | Übersicht Strassen Zone 2 |