Erneuerungswahl Friedensrichter/-in Dielsdorf für die Amtsdauer 2027 - 2033, Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge

6. November 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 18.09.2026 sind innert der angeordneten Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 eingereicht worden:

  • Andreoli Daniel, geb. 1966, Leiter Elektroinstallationen (frühpensioniert), wohnhaft in Dielsdorf ZH, parteilos, neu
  • Renggli Marco, geb. 1980, dipl. Gemeindeschreiber, wohnhaft in Otelfingen ZH, parteilos, neu

In Anwendung von § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis Freitag, bis 13.11.2026, 13.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Dielsdorf (wahlleitende Behörde), c/o Abteilung Präsidiales und Gesellschaft Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Verordnung über die politischen Rechte VPR).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (vgl. Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, sowie der Parteizugehörigkeit bezeichnet werden. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Dielsdorf unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.dielsdorf.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, bezogen werden.

Der Gemeinderat Dielsdorf hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28.02.2027 und einen allfälligen zweiten Wahlgang auf den 06.06.2027 festgesetzt. Die Wahl wird an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt gemäss Art. 6 und 7 sowie nach §§ 48 ff. GPR und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Auf dem Beiblatt, das den Wahlunterlagen beigelegt wird, werden Kandidat/-innen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können beim Gemeinderat Dielsdorf (wahlleitende Behörde), c/o Abteilung Präsidiales und Gesellschaft Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Dielsdorf

Publikationsdatum: 06.11.2026

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2026-11. Wahlvorschlagsformular. (PDF, 87 kB) Download 0 2026-11. Wahlvorschlagsformular.