Grüngutabfuhr

Alle kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle gehören nicht in den Kehrichtsack. Diese sind möglichst privat zu kompostieren. Wo dies nicht möglich ist, sind diese der Grüngutabfuhr mitzugeben.

Zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören: Rüstabfälle, feste Speisereste, Kaffeesatz, Teebeutel, Fruchtschalen, Topfpflanzen, Blumen, Strauch- und Heckenschnitt, Äste (max. 0 25 cm, max. 1.0 m), Gartenabraum, Laub, Unkraut, Rasenschnitt, Holzasche, Kleintiermist.

Nicht zu den kompostierbaren Küchenabfällen gehören: Flüssige Abfallstoffe, Knochen und rohes Fleisch, Plastik- und Papiersäcke, Metalle, Steine.

Die Grüngutsammlung erfolgt jeden Dienstag durch die Gemeinde. Die Container sind am Sammeltag bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand bereitzustellen.
Ausserhalb der Vegetationszeit (November bis Februar ) erfolgt die Grüngutabfuhr im Zweiwochenturnus.