Identitätskarte und Pass
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Schweizer Identitätskarte (ID)? Erscheinen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto (ab Geburt nötig)
- Hinweis: Mitgebrachte Fotos müssen den Anforderungen des Bundesamtes für Polizei entsprechen und dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Eine detaillierte Übersicht der Anforderungen finden Sie hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- bereits abgelaufene oder noch gültige Identitätskarte zum entwerten
- bei Verlust der Identitätskarte: gültiger Pass
- bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle
Minderjährige oder Bevormundete müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter/in begleitet werden. Jede schreibfähige Person hat den Antrag persönlich auf unserem Amt zu unterschreiben (in der Regel ab dem 7. Altersjahr).
Ist der begleitende Elternteil bei Minderjährigen nicht im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet, muss das Zustimmungs-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für den Antrag im Original mitgenommen werden.
Gültigkeitsdauer
- Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): 5 Jahre
Lieferfrist
Die Herstellung der Identitätskarte dauert ca. 7 Arbeitstage.
Wenn Sie zusätzlich zur Identitätskarte auch einen Reisepass benötigen, können Sie das Kombiangebot des Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nutzen.
Alle Informationen finden Sie auf der Website www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Preis
- Identitätskarte Erwachsene: CHF 70.00
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): CHF 35.00
Schweizer Pass und Kombi-Angebot
Der Pass und das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte kombiniert) sind direkt beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen.
Die Gemeinde Dielsdorf nimmt keine Anträge für Pass oder Kombi-Angebot entgegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Verlust Schweizer Pass, Identitätskarte oder Führer-/Fahrzeugausweis
Verlust Pass oder ID
Melden Sie den Verlust folgender Ausweise persönlich auf einem Polizeistelle:
- Pass
- ID
Sie erhalten eine Verlustanzeige. Mit dieser können Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
- Ausweis (Pass, ID, Führerausweis)
- Verlustanzeige
Gut zu wissen
- Die Verlustanzeige ist 3 Monate lang gültig. Sie gilt nicht als Ausweis.
- Verlorene Ausweise werden ungültig, sobald der Verlust gemeldet wurde. Sie dürfen nicht mehr benutzt werden.
- Wenn ein verlorener Ausweis wieder gefunden wird, muss er bei der Behörde, die ihn ausgestellt hat, abgegeben werden.
Verlust Führer- oder Fahrzeug-Ausweis
Melden Sie den Verlust direkt beim Strassenverkehrsamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Provisorischer Pass / Notpass
Notpässe (provisorische Pässe) werden sowohl vom Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. als auch vom Notpassbüro am FlughafenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgestellt.
Die Gemeinde Dielsdorf nimmt keine Anträge für einen Notpass entgegen.