Geburt
Geburt
Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus
Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.
Anderer Geburtsort
Wenn Ihr Kind nicht in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Bringen Sie dazu bitte die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mit.
Meldepflichtig sind folgende Personen:
- die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
- die zugezogene Hebamme oder der zugezogene Entbindungs-Pfleger
- jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war
- die Mutter
- der Vater – jedoch nur, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat
Das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie gerne bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente. Die Geburtsurkunde kann nach der Beurkundung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Geburtsurkunde
Zwischen 1895 und 1999 verfügte die Gemeinde Dielsdorf über ein eigenes Spital. In diesem Zeitraum wurden diese Geburten beim Zivilstandsamt Dielsdorf beurkundet.
Die Geburtsurkunde kann nur bestellt werden, wenn der Geburtsort im Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) liegt.
Es gibt verschiedene Arten von Geburtsurkunden, die Sie beim Zivilstandsamt beantragen können:
Geburtsurkunde für die Schweiz
- In einer Landessprache ausgestellt (Deutsch, Französisch, Italienisch).
- Wird für die meisten Zwecke innerhalb der Schweiz verwendet (z.B. AHV, Krankenkasse, Schule, Arbeitgeber).
Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
- In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
- Wird für den Gebrauch im Ausland benötigt (z.B. Heirat im Ausland, Einbürgerung, Aufenthaltsbewilligung).
Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.
- Preis
- CHF 30.00 zzgl. Portokosten
Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, im Rahmen der vor- oder nachgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt Dielsdorf sowohl die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge als auch die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften abzugeben.
Bei Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht oder der Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften möchten wir Sie bitten, sich vorgängig mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf in Verbindung zu setzen:
Kjz Bülach
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Tel. 043 259 95 00
kjz.buelach@ajb.zh.ch
Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.
Weitere Informationen zu Erziehungsgutschriften finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Vaterschaftsanerkennung
Kindesanerkennung
Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes beim Zivilstansdamt Dielsdorf vorgenommen werden.
Bitte reichen Sie das Formular «Vorprüfung Terminvereinbarung Anerkennung» vollständig ausgefüllt elektronisch per E-Mail beim Zivilstandsamt Dielsdorf ein. Das Zivilstandsamt meldet sich nach erfolgter Prüfung telefonisch bei Ihnen um einen Termin für die Anerkennung zu vereinbaren.
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge
Sind die Kindseltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge von Gesetzes wegen der Mutter alleine zu. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Anschluss an die Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder später bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfolgen.
Bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte an die Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. am Wohnort des Kindes.
Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.
Preis
- Anerkennung der Vaterschaft: CHF 75.00
- Bestätigung der Anerkennung: CHF 30.00
- Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge: CHF 30.00
- zuzüglich Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im ZivilstandswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.