Geburt

Geburt

Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstands…
Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus

Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.

Anderer Geburtsort

Wenn Ihr Kind nicht in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Bringen Sie dazu bitte die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mit.

Meldepflichtig sind folgende Personen:

  • die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
  • die zugezogene Hebamme oder der zugezogene Entbindungs-Pfleger
  • jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war
  • die Mutter
  • der Vater – jedoch nur, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat

Das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie gerne bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente. Die Geburtsurkunde kann nach der Beurkundung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geburtsurkunde

Zwischen 1895 und 1999 verfügte die Gemeinde Dielsdorf über ein eigenes Spital. In diesem Zeitraum wurden diese Geburten beim Zivilstandsamt Dielsdorf beurkundet. Die Geburtsurkunde k…

Zwischen 1895 und 1999 verfügte die Gemeinde Dielsdorf über ein eigenes Spital. In diesem Zeitraum wurden diese Geburten beim Zivilstandsamt Dielsdorf beurkundet.

Die Geburtsurkunde kann nur bestellt werden, wenn der Geburtsort im Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) liegt.

Es gibt verschiedene Arten von Geburtsurkunden, die Sie beim Zivilstandsamt beantragen können:

Geburtsurkunde für die Schweiz
  • In einer Landessprache ausgestellt (Deutsch, Französisch, Italienisch).
  • Wird für die meisten Zwecke innerhalb der Schweiz verwendet (z.B. AHV, Krankenkasse, Schule, Arbeitgeber).
Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
  • In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
  • Wird für den Gebrauch im Ausland benötigt (z.B. Heirat im Ausland, Einbürgerung, Aufenthaltsbewilligung).

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, im Rahmen der vor- oder nachgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt Dielsdorf sowohl die Erklärung…

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, im Rahmen der vor- oder nachgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt Dielsdorf sowohl die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge als auch die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften abzugeben.

Bei Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht oder der Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften möchten wir Sie bitten, sich vorgängig mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf in Verbindung zu setzen:

Kjz Bülach
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Tel. 043 259 95 00
kjz.buelach@ajb.zh.ch

Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.

Weitere Informationen zu Erziehungsgutschriften finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Vaterschaftsanerkennung

Kindesanerkennung Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des K…
Kindesanerkennung

Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes beim Zivilstansdamt Dielsdorf vorgenommen werden.

Bitte reichen Sie das Formular «Vorprüfung Terminvereinbarung Anerkennung» vollständig ausgefüllt elektronisch per E-Mail beim Zivilstandsamt Dielsdorf ein. Das Zivilstandsamt meldet sich nach erfolgter Prüfung telefonisch bei Ihnen um einen Termin für die Anerkennung zu vereinbaren.

Erklärung gemeinsame elterliche Sorge

Sind die Kindseltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge von Gesetzes wegen der Mutter alleine zu. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Anschluss an die Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder später bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfolgen.

Bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte an die Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. am Wohnort des Kindes.

Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.

Preis