Lärmintensive Arbeiten während Sperrzeiten

Gestützt auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf vom
01. Februar 2012 sind lärmige Arbeiten während den Ruhezeiten sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten.

Allgemeine Ruhezeiten
Montag bis Freitag                                       12.00 bis 13.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr
Samstag                                                       12.00 bis 13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr

Nachtruhe
allgemeine Nachtruhe                                  22.00 bis 07.00 Uhr

Ausnahmenbewilligungen
Ausnahmenbewilligungen für Bauarbeiten, die während der Mittagsruhezeit (12.00 bis 13.00 Uhr) störenden Lärm verursachen, werden nur dann erteilt, wenn bautechnische Gründe, wie z. B. Grossbetonieretappen, vorliegen.

Ausnahmebewilligungen nach § 4a der kantonalen Baulärmverordnung für Bauarbeiten die störenden Lärm während der Nachtzeit (19.00 und 07.00 Uhr) verursachen, werden nur erteilt, sofern verkehrs- und/oder sicherheitstechnische Gründe vorliegen.