Bewilligung von Veranstaltungen / Anlässe
Bei der Organisation einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Themen zu berücksichtigen. Das Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen zeigt auf, wer, was zu tun hat und gewährleistet, dass nichts Wichtiges vergessen geht. Es unterstützt die Gesuchsteller darin, eine Veranstaltung umsichtig und umweltfreundlich zu planen.
Bewilligung erforderlich?
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde.
Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald
- öffentlicher Grund benutzt wird,
- im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
- Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, so dass auch weitere Faktoren zu einer kommunalen oder allenfalls zusätzlich einer kantonalen Bewilligungspflicht führen können. Klären Sie deshalb frühzeitig ab, ob Sie eine Bewilligung für die Durchführung Ihrer geplanten Veranstaltung benötigen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 854 71 20 | gemeinde@dielsdorf.ch |