Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Der Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungsarten ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Anspruch

Wenn Sie über ein Vermögen von mehr als CHF 100'000.00 verfügen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei CHF 200'000.00, für Kinder bei CHF 50'000.00. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Berechnung

Die Höhe der Zusatzleistungen zur AHV / IV wird durch folgende Dinge beeinflusst:

  • Einkommen
  • Vermögenswerte
  • Ausgaben

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Antrag

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Damit Ihr Anspruch schnellstmöglich geprüft werden kann, bitten wir Sie, das Anmeldeformular vollständig auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei untenstehender Adresse einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV grundsätzlich ab jenem Monat geprüft wird, in welchem das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bei der Durchführungsstelle eintrifft.

Kontakt

Die Gemeinde Niederhasli führt die Anspruchsprüfung und Berechnung der Zusatzleistungen für die Gemeinde Dielsdorf durch.