Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Verordnungsänderung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter gestärkt und Heimeintritte im besten Fall vermieden oder verzögert werden.

Altersrentnerinnen und –rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Der Bezug dieser zusätzlichen Leistungen setzt eine Bedarfsbescheinigung voraus. Diese wird auf Grundlage einer Abklärung durch eine Fachperson erstellt, welche Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente zu Hause besucht.

Die neu geschaffene Bedarfsbescheinigungsstelle im Gesundheitszentrum Dielsdorf hat per 15. Juni 2026 die Bedarfsabklärungen in der Gemeinde Dielsdorf übernommen. Bislang erfolgten Bedarfsabklärungen durch die Hausärztinnen und Hausärzte. Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen mit AHV-Rente sowie weitere Interessierte oder Angehörige können sich entweder direkt bei der Bedarfsbescheinigungsstelle oder beim Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde Niederhasli melden. Die Abklärung erfolgt anschliessend im Rahmen eines Hausbesuchs durch die Bedarfsbescheinigungsstelle.

Kontakt:

Bedarfsbescheinigungsstelle Gesundheitszentrum Dielsdorf

Telefon: 044 854 62 56 (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr)

E-Mail: bedarfsbescheinigung@gzdielsdorf.ch

Weitere Informationen: www.gzdielsdorf.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Gemeinde Niederhasli, Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV

Telefon: 043 411 22 80

E-Mail: zusatzleistungen@niederhasli.ch