Hundesteuer

Für die Hundehaltung wird eine Hundesteuer erhoben. Sie wird jährlich von den Einwohnerdiensten in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer ist bis zum 31. März zu entrichten.

Beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung der Hälfte der Hundesteuer. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

Preis

Jahresgebühr: CHF 150.00