Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.
Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.
Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 854 71 30 | einwohnerdienste@dielsdorf.ch |