Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.

Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.

Preis

CHF 30.00 / Lebensbescheinigungen auf vorgelegtem Formular sind kostenlos.