Nachweise und Hundekurse

Hundeausbildung

Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen Hund erwerben, müssen eine theoretische und praktische Hundeausbildung absolvieren.

Hundehalterinnen und Hundehalter die bereits in den vergangenen zehn Jahren einen Hund gehalten haben, sind von der theoretischen Ausbildung befreit.

Die praktische Ausbildung ist innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes können Sie zudem einfach herausfinden, in welchem Zeitraum die Ausbildungskurse zu absolvieren sind.

Haftpflichtversicherung

Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 Mio. abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst.

Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden können, sofern er verlangt wird.

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.codex-hund.ch und auf der Webseite des Veterinäramtes des Kantons Zürich.