Personenstandausweis

Der Personenstandsausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Personenstandsausweis beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Nachweis des Zivilstandes für Versicherungen
  • Pensionskassen
  • Immobiliengeschäfte (z.B. Hypothek beantragen)
  • Bewerbung bei gewissen Arbeitgebern
  • Einbürgerung von Einzelpersonen