Pflanzenrückschnitt und Sichtbereich

Überhängende Äste und Sträucher aus Vorgärten können Fussgänger:innen und Fahrzeuge behindern – besonders an engen Stellen, Einmündungen und Kreuzungen. Solche Pflanzen beeinträchtigen zudem die Sicht und stellen ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte beachten Sie

Als Grundstückseigentümer:in sind Sie verpflichtet, Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Strassen, Gehwege und Kreuzungen regelmässig entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurückzuschneiden (das entsprechende Merkblatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Was passiert bei Missachtung?

Die Gemeindebehörden behalten sich vor, nötige Rückschnitte auf Ihre Kosten vornehmen zu lassen, falls keine freiwillige Umsetzung erfolgt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Sicherheit im Strassenverkehr!

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Merkblatt Lichtraumprofil (PDF, 78.29 kB) Download 0 Merkblatt Lichtraumprofil