Überbrückungsleistungen
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.
Überbrückungsleistungen können bei der SVA Zürich beantragt werden. Sie sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen und dienen dazu, den Bezug von Sozialhilfe zu vermeiden.
Weitere Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Website der SVA Zürich.
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 854 71 70 | soziales@dielsdorf.ch |