Benützung des öffentlichen Grundes für Bauzwecke
Wer den öffentlichen Grund im Gemeindegebiet Dielsdorf im Zusammenhang mit Bauarbeiten (z.B. Stellen von Mulden, Kranen etc.) in Anspruch nehmen will, benötigt dafür eine Bewilligung.
Das Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche und bei Bedarf ein Verkehrskonzept einzureichen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche behandelt.
Die Bewilligung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden dem Gesuchsteller durch die Gemeinde Dielsdorf in Rechnung gestellt. Für verspätete Gesuche wird ein Expresszuschlag verrechnet.
Eine Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes ohne Bewilligung wird geahndet und führt zu einem sofortigen Baustopp. Es ist ein nachträgliches Gesuch zur Bewilligung einzureichen.
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Tiefbau und Werksekretariat | 044 854 71 60 | bau@dielsdorf.ch |