Benützung des öffentlichen Grundes (ohne Bauzwecke)

Wer den öffentlichem Grund im Gemeindegebiet Dielsdorf in Anspruch nehmen will (z.B. Parkplätze), insbesondere zu gewerblichen, privaten oder gemeinnützigen Zwecken, benötigt dafür eine Bewilligung.

Das Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme unter Beilage eines Situationsplanes mit eingezeichneter Fläche einzureichen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche behandelt.

Die Bewilligung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden dem Gesuchsteller durch die Gemeinde Dielsdorf in Rechnung gestellt. Für verspätete Gesuche wird ein Expresszuschlag verrechnet.