Strassenreklame (temporär)

Das Anbringen von befristeten Plakaten oder Reklamen auf öffentlichem sowie privatem Grund ist bewilligungspflichtig. Die Grundlagen dafür bilden Art. 99 i.V. mit Art. 95 der Eidg. Signalisationsverordnung (SSV) und Art. 20 der Polizeiverordnung der Gemeinde Dielsdorf .

Gesuch einreichen

Das Gesuch für eine temporäre Strassenreklame ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft einzureichen. 

Wird die Reklame auf privatem Grund angebracht, muss dem Gesuch das schriftliche Einverständnis des Grundeigentümers beigelegt werden.

Frist für die Gesucheinreichung

Das Gesuch muss mindestens vier Wochen im Voraus eingereicht werden.