Familienergänzende Kinderbetreuung

Wer erhält Subventionen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn:

  • Sie erziehungsberechtigt sind.
  • Sie berufstätig oder in Ausbildung sind.
  • Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.

 

Vorschulalter

Die Fremdbetreuung Ihres/r Kindes/r kann durch eine Kinderkrippe erfolgen. Die Gemeinde Dielsdorf richtet für Kinder im Vorschulalter Subventionen aus, wenn die Voraussetzungen gemäss unserer Beitragsverordnung erfüllt sind. Das Antragsformular, das Merkblatt sowie das Änderungsformular können in unserem Online-Schalter heruntergeladen werden.

Kinderkrippen

Sollten Sie sich für eine Kinderkrippe interessieren stehen in Dielsdorf folgende Betreuungseinrichtungen zur Verfügung:

Mit diesen Betreuungseinrichtungen hat die Gemeinde Dielsdorf eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, d.h. wird das Kind in einer dieser Einrichtungen fremdbetreut, können nach Prüfung der weiteren Voraussetzungen Subventionen geleistet werden.

Tagesfamilien

Betreuungsverträge mit Tagesfamilien werden anerkannt, wenn die Tagesfamilie einer durch den Gemeinderat anerkannten Organisation angeschlossen sind.

 

Schulalter

Sollten Sie sich für Subventionen für Kinder im Schulalter interessieren, bitten wir Sie, sich direkt mit der Primarschule Dielsdorf in Verbindung zu setzen.