Familienergänzende Kinderbetreuung
Wer erhält Subventionen?
Sie können einen Antrag stellen, wenn:
- Sie erziehungsberechtigt sind.
- Sie berufstätig oder in Ausbildung sind.
- Sie Ihr Kind in einer Betreuungs-Einrichtung betreuen lassen.
Vorschulalter
Die Fremdbetreuung Ihres/r Kindes/r kann durch eine Kinderkrippe erfolgen. Die Gemeinde Dielsdorf richtet für Kinder im Vorschulalter Subventionen aus, wenn die Voraussetzungen gemäss unserer Beitragsverordnung erfüllt sind. Das Antragsformular, das Merkblatt sowie das Änderungsformular können in unserem Online-Schalter heruntergeladen werden.
Kinderkrippen
Sollten Sie sich für eine Kinderkrippe interessieren stehen in Dielsdorf folgende Betreuungseinrichtungen zur Verfügung:
- Krippe ZOO Dielsdorf, Hofackerstrasse 2, 8157 Dielsdorf
- Kindertagesstätte Vivendra, Spitalstrasse 12, 8157 Dielsdorf
- Kita Karussell, Wehntalerstrasse 58, 8157 Dielsdorf
- Kinderkrippe Villa Reale, Hofackerstrasse 6, 8157 Dielsdorf
Mit diesen Betreuungseinrichtungen hat die Gemeinde Dielsdorf eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, d.h. wird das Kind in einer dieser Einrichtungen fremdbetreut, können nach Prüfung der weiteren Voraussetzungen Subventionen geleistet werden.
Tagesfamilien
Betreuungsverträge mit Tagesfamilien werden anerkannt, wenn die Tagesfamilie einer durch den Gemeinderat anerkannten Organisation angeschlossen sind.
Schulalter
Sollten Sie sich für Subventionen für Kinder im Schulalter interessieren, bitten wir Sie, sich direkt mit der Primarschule Dielsdorf in Verbindung zu setzen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 854 71 70 | soziales@dielsdorf.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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410.1 | Beitragsverordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter Politische Gemeinde Dielsdorf | 1. Juli 2015 |
410.2 | Reglement zur Beitragsverordnung für familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter Politische Gemeinde Dielsdorf | 1. Januar 2024 |