Drittmeldepflicht für Liegenschaftenverwaltungen / Eigentümer
Als Vermieter oder Logisgeber sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten die Zu- und Wegzüge Ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen zu melden. Dies gilt auch, wenn bei Ihnen ein Familienmitglied oder ein Freund einzieht, unabhängig davon, ob die Person Miete zahlen muss oder nicht.
Sie können die Meldung direkt onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über www.drittmeldung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 854 71 30 | einwohnerdienste@dielsdorf.ch |