Hunde-Meldewesen / Hundekontrolle
Meldepflicht
Hundehalter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.
Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Gemeinde Dielsdorf und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:
- Namensänderungen der Halterin oder des Halters
- Umzug der Halterin oder des Halters (innerhalb Dielsdorf)
- Übernahme des Hundes durch eine andere Person (Halterwechsel)
Die Meldung an Amicus hat direkt mit Ihrem Login unter https://www.amicus.ch/Account/Login zu erfolgen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 854 71 30 | einwohnerdienste@dielsdorf.ch |