Hunde-Meldewesen / Hundekontrolle

Meldepflicht

Hundehalter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.

Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Gemeinde Dielsdorf und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:

  • Namensänderungen der Halterin oder des Halters
  • Umzug der Halterin oder des Halters (innerhalb Dielsdorf)
  • Übernahme des Hundes durch eine andere Person (Halterwechsel)

Die Meldung an Amicus hat direkt mit Ihrem Login unter https://www.amicus.ch/Account/Login zu erfolgen.