Feuerungskontrolle
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die eidgenössische Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen.
Der Feuerungskontrolleur der Gemeinde Dielsdorf überwacht die Emissionen aller Öl- und Gasheizungen bis 1000 kW, sowie Holzzentralheizungen und Holzeinzelraumfeuerungen bis 70 kW. Öl- und Holzzentralheizungen müssen alle zwei Jahre, Gasheizungen alle vier Jahre einer Feuerungskontrolle unterzogen werden. Ebenso sind regelmässig benutzte Holzeinzelraumfeuerungen (ab 200 kg pro Jahr), wie z.B. Cheminées und Kachelöfen, alle zwei Jahre kontrollpflichtig (visuelle Kontrolle). Zudem führt der Feuerungskontrolleur gesetzlich vorgeschriebene Abnahmekontrollen, Klagekontrollen, allfällige Nachkontrollen und periodische Kontrollen aller Brennstoffe durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
Preis
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif.
Feuern ohne Rauch
Bei dieser Methode wird das Feuer oben angezündet und brennt nach unten, wie bei einer Kerze. Das Holz brennt dabei schrittweise von oben nach unten ab. Im Gegensatz zum Anfeuern von unten verläuft diese Verbrennung über den ganzen Abbrand langsamer und kontrollierter. Die entstehenden Gase strömen durch die heisse Flamme und brennen nahezu vollständig aus.
Diese Anfeuermethode ist eine einfache und sehr wirksame Möglichkeit, den Schadstoffausstoss des Feuers deutlich zu senken.
Das Verbrennen von Abfällen aller Art in Cheminées ist verboten, dazu gehört:
- Papier, Karton und Kunststoff von Verpackungen, Milchtüten und ähnlichem
- Restholz aus Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken
- Altholz von Baustellen, Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen (Möbel, Fenster, Türen, Böden, Täfer und Balken etc.) sowie Verpackungsholz (Kisten, Harasse, Paletten, etc.)